Zuverlässige Lösungen rund ums Handwerk
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Korn
Inhaber: Julian Korn
Lüdorf 9
42929 Wermelskirchen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verträge von Der Korn im Bereich Handwerk, Projektorganisation, Baubegleitung, Baustoffhandel, Materialbeschaffung, Transportdienstleistungen, Vermietung, Haus- und Grundstücksservice sowie sonstige Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung des Kunden sowie spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Partnerunternehmen, Nachunternehmer oder externe Dienstleister ausführen zu lassen.
4. Projektorganisation und Baubegleitung
Im Rahmen der Projektbegleitung, Organisation und Baubetreuung handeln wir ausschließlich unterstützend und koordinierend.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, übernehmen wir keine Tätigkeiten als Architekt, Fachplaner, Bauleiter im rechtlichen Sinne oder Sachverständiger.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere organisatorische Unterstützung, Kommunikation, Koordination und Abstimmung zwischen Kunden, Gewerken, Lieferanten und sonstigen Beteiligten.
Die Entscheidungsgewalt über sämtliche Maßnahmen, Ausführungen und Beauftragungen verbleibt jederzeit beim Kunden.
Unsere Tätigkeit dient insbesondere der organisatorischen Entlastung des Kunden sowie der Unterstützung bei Projektabläufen und Kommunikationsprozessen.
5. Fremdgewerke und Nachunternehmer
Soweit Leistungen durch externe Gewerke, Nachunternehmer oder Partnerunternehmen erbracht werden, handeln diese eigenverantwortlich und auf eigene fachliche Verantwortung.
Die fachgerechte Ausführung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, technischer Normen sowie die ordnungsgemäße Leistungserbringung obliegen ausschließlich dem jeweils ausführenden Unternehmen.
Wir übernehmen keine planerische, technische oder handwerkliche Fachaufsicht über Fremdgewerke, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Im Falle von Mängeln oder Leistungsstörungen unterstützen wir den Kunden bei der Kommunikation und Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen.
Eine Haftung für Leistungen eigenständiger Fremdunternehmen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und sofern uns kein eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
6a. Angebote, Planungs- und Organisationsleistungen
Angebote, Beratungs-, Planungs- und Organisationsleistungen sind grundsätzlich gesondert vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung richtet sich nach Aufwand oder einer individuell vereinbarten Pauschale.
Kommt es im Anschluss an die Angebotserstellung zu einer Beauftragung, können die Kosten der Angebotserstellung nach individueller Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet werden.
Erfolgt keine Beauftragung, behalten wir uns vor, entstandene Aufwendungen für Beratung, Planung, Organisation, Projektvorbereitung oder Angebotserstellung gesondert in Rechnung zu stellen.
Eigenständige vergütungspflichtige Leistungen sind insbesondere:
- Projekt- und Baustellenplanung
- Erstellung von Skizzen, Lageplänen, Übersichtsplänen oder Grundrissen
- Visualisierung von Umbau- oder Gestaltungsmöglichkeiten
- organisatorische Projektvorbereitung
- technische oder organisatorische Beratung
- Baustellen- und Ablaufkonzepte
- digitale Zeichnungen oder Planungsunterlagen
Auch telefonisch, mündlich, digital oder über Messenger-Dienste angeforderte Planungs-, Beratungs- oder Organisationsleistungen gelten nach Durchführung als vergütungspflichtige Dienstleistungen.
Mit Übergabe, Übersendung oder Bereitstellung entsprechender Unterlagen gilt die jeweilige Leistung als erbracht und kann unabhängig vom späteren Zustandekommen eines Auftrags berechnet werden.
Sämtliche durch uns erstellten Unterlagen, Zeichnungen, Konzepte und Planungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser geistiges Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben noch anderweitig verwendet werden.
7. Materialbeschaffung und Baustoffhandel
Materialien, Baustoffe und Waren werden entsprechend der Kundenvereinbarung beschafft oder geliefert.
Herstellerbedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Maß, Verfügbarkeit oder Lieferzeit bleiben vorbehalten.
Bereits bestellte Sonderanfertigungen oder individuell beschaffte Materialien sind von Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Transportleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, richtige Angaben zu Art, Umfang, Gewicht und Besonderheiten des Transportgutes zu machen.
Für Schäden, Verzögerungen oder Zusatzkosten aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden übernehmen wir keine Haftung.
Be- und Entladezeiten sowie Wartezeiten können gesondert berechnet werden.
9. Vermietung von Fahrzeugen, Anhängern und Geräten
Der Mieter verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßen, sorgfältigen und gesetzeskonformen Umgang mit den gemieteten Fahrzeugen, Anhängern oder Geräten.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Schäden, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, übermäßige Verschmutzung oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, soweit diese von ihm oder Dritten verursacht wurden.
Wir sind berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution kann bis zur vollständigen Prüfung des Mietgegenstandes nach Rückgabe einbehalten werden.
Festgestellte Schäden, Reinigungskosten, verspätete Rückgaben, fehlendes Zubehör oder sonstige verursachte Aufwendungen können mit der Kaution verrechnet werden.
Der Mietgegenstand ist in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
10. Termine und Ausführungsfristen
Angegebene Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Wetterbedingungen, Materialengpässen, Krankheit, Lieferproblemen oder Verzögerungen durch Dritte berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Entstehen Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, können hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.
11a. Mitwirkungspflichten und Baustellenvoraussetzungen bei Subunternehmerleistungen
Bei Tätigkeiten als Subunternehmer oder im Rahmen von Geschäftskundenprojekten ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf sowie die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Voraussetzungen zu sorgen.
Hierzu zählen insbesondere:
- freie Zugänglichkeit der Baustelle
- abgestimmte Terminplanung
- Materialverfügbarkeit
- Vorleistungen anderer Gewerke
- Strom-, Wasser- und Arbeitsmöglichkeiten
- Koordination anderer Beteiligter
Verzögerungen, Stillstandzeiten, Behinderungen oder Mehraufwand, die nicht durch uns verursacht werden, gelten als vergütungspflichtige Arbeits- oder Wartezeit und können zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz berechnet werden.
11b. Terminverschiebungen und Stornierungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Bei Privatkunden gilt:
- kostenfreie Absage bis spätestens 96 Stunden (4 Werktage) vor Terminbeginn
- danach behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfall- und Aufwandsentschädigung zu berechnen
Bei Geschäftskunden, Bauunternehmen oder Subunternehmeraufträgen gilt:
- kostenfreie Absage bis spätestens 48 Stunden vor Leistungsbeginn
- danach können bereits eingeplante Arbeitszeiten, Personal-, Organisations- und Ausfallkosten berechnet werden
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und den reservierten Kapazitäten.
11c. Baustellenbedingungen und Verkehrssicherungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für sichere, geeignete und ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen auf der Baustelle oder am Einsatzort zu sorgen.
Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass:
- Arbeitsbereiche frei zugänglich sind
- ein gefahrloser Zugang gewährleistet ist
- keine offenen Gefahrenstellen oder Absturzbereiche vorhanden sind
- notwendige Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden
- ausreichend Beleuchtung, Strom- und Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind
- erforderliche Genehmigungen und Freigaben vorliegen
Die allgemeine Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht für die Baustelle obliegt dem jeweiligen Auftraggeber, Bauherrn oder verantwortlichen Unternehmen.
Wir sind berechtigt, Arbeiten bei erkennbaren Sicherheitsmängeln oder ungeeigneten Baustellenbedingungen auszusetzen.
Hierdurch entstehende Wartezeiten, Ausfallzeiten oder Zusatzaufwendungen können gesondert berechnet werden.
12. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Werkleistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Offensichtliche Mängel sind möglichst zeitnah mitzuteilen.
14. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Leistungen eigenständiger Fremdunternehmen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14a. Haftung für Fremdmaterial und Kundeneigentum
Für vom Kunden bereitgestellte Materialien, Geräte, Unterlagen oder Fremdleistungen übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich Eignung, Qualität oder Mangelfreiheit.
Mehrkosten oder Verzögerungen aufgrund ungeeigneter oder mangelhafter Kundenmaterialien können gesondert berechnet werden.
14b. Witterung und Außenarbeiten
Außenarbeiten können aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen, insbesondere bei Regen, Sturm, Frost, extremer Hitze, Schnee oder sonstigen sicherheits- oder qualitätsrelevanten Witterungseinflüssen verschoben, unterbrochen oder ausgesetzt werden.
Hieraus entstehen keine Schadensersatz- oder Ersatzansprüche gegen uns.
14c. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des ursprünglichen Angebots oder Auftrags sind, gelten grundsätzlich als gesonderte Zusatzleistungen und werden zusätzlich berechnet.
Dies gilt insbesondere bei:
- nachträglichen Änderungswünschen
- zusätzlichem Arbeitsaufwand
- unerwarteten Baustellenbedingungen
- zusätzlichen Fahrten
- Zusatzmaterial
- Sonderbeschaffungen
- Wartezeiten
- Verzögerungen durch Dritte
14d. Kommunikation über Messenger-Dienste
Absprachen, Freigaben, Terminvereinbarungen oder Änderungen über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp), E-Mail oder SMS gelten als dokumentierte Kommunikation und können als Grundlage der Auftragsabwicklung herangezogen werden.
14e. Foto-, Video- und Nutzungsrechte
Wir sind berechtigt, im Rahmen unserer Leistungen Fotos, Videos oder sonstige Dokumentationen von Baustellen, Arbeitsfortschritten, Projekten oder ausgeführten Arbeiten anzufertigen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Dokumentations-, Referenz-, Präsentations- und Werbezwecke verwendet werden dürfen, sofern keine personenbezogenen Daten oder privaten Inhalte des Kunden erkennbar veröffentlicht werden.
Sofern der Kunde einer Nutzung widersprechen möchte, hat dieser dem ausdrücklich schriftlich vor Beginn der Arbeiten zu widersprechen.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Materialien und Mietgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden hierzu bereitgestellt.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Stand: Mai 2026
Was wir tun

Handwerk & Projektumsetzung
Wir übernehmen Arbeiten rund um Bau, Renovierung und handwerkliche Projekte – zuverlässig, flexibel und sauber umgesetzt.

Baubegleitung & Organisation
Von der Planung bis zur Fertigstellung koordinieren wir Abläufe, mit Uns und Partner-Gewerken sowie Materialien für einen reibungslosen Projektverlauf.

Transport & Vermietung
Ob Materialtransporte, Anhängervermietung oder Unterstützung rund ums Projekt – wir bieten praktische Lösungen aus einer Hand.

Service
Ob Material, Maschinen oder individuelle Anliegen – wir kümmern uns flexibel um Besorgungen und organisatorische Aufgaben aller Art.
Dank unseres starken Netzwerks aus zuverlässigen Partnerbetrieben können wir außerdem verschiedenste Kundenwünsche flexibel, effizient und professionell umsetzen

Baustoffhandel
Wir beschaffen und liefern passende Baustoffe und Materialien zuverlässig und bedarfsgerecht für Projekte jeder Größe.

Haus- & Grundstücksservice
Von Pflege- und Instandhaltungsarbeiten bis zur Unterstützung rund ums Haus und Grundstück bieten wir praktische und zuverlässige Lösungen.
